Lieferbedingungen Online-Shop allrounder mountain resort
(Stand: 19. 07. 2005)
Wir möchten Sie bitten, diese Lieferbedingungen gründlich durchzulesen!
Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Zahlungsarten
Bei Nachnahme entsteht eine Nachnahmegebühr von EUR 4,- .
2. Versand- und Bearbeitungsgebühr
Für Bestellungen innerhalb Deutschlands erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 2,50.
Bestellungen aus dem Ausland sind leider nicht möglich.
3. Umtausch
Vom Tage des Warenerhalts an gewähren wir Ihnen ein 14-tägiges Umtauschrecht. Voraussetzung ist, dass sich die Ware im Originalzustand befindet. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend und fügen Sie dieser EUR 2,50 Rückporto für den Neuversand sowie die Rechnungskopie bei. Sollte ein Verschulden unsererseits vorliegen, übernimmt allrounder winter world die Versandkosten. Reduzierte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Defekte Waren bilden hier eine Ausnahme.
4. Wertersatz
Sollten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder das 14tägige Rückgaberecht ausüben, behalten wir uns vor, angemessenen Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäß Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ware sorgfältig behandelt haben.
Sie können die Leistung von Wertersatz bei Ausübung des 14tägigen Rückgaberechtes vermeiden, wenn Sie die Ware innerhalb der Zeit nicht in Gebrauch nehmen.
5. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In der Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben.
Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
6. Eigentums- und Änderungsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von allrounder winter world. Design-, Farb-, Preis- und technische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Alle angegebenen Preise sind empfohlene Verkaufspreise.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der allrounder mountain resort gmbh & co. kg
I. Allgemeine Bestimmungen Die Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts abweichendes vereinbart ist. Es gelten die jeweils veröffentlichten Preislisten und die darin genannten Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Im Fall eines Verlustes von Karten ab einem Wert von 50,- € (Dauerkarten oder Karten für Kurspauschalen sowie Gutscheine) wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte bzw. ein Gutschein für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust der Karte/Gutschein und des Kassenbons sowie generell bei Karten/Gutscheinen unter einem Wert von 50,- € erfolgt kein Ersatz. Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons im Pistenbereich wird die zum Zeitpunkt der Verlustanzeige höchstmögliche Inanspruchnahme der Piste an diesem Tag berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Inanspruchnahme wesentlich kürzer war. Geht nur die Karte auf der Piste verloren, so wird bei Vorlage des Kassenbons an der Nachzahlkasse abgerechnet. Tageskarten und Dauerkarten sind nicht übertragbar. Die allrounder winter world gmbh & co. kg behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Jahreskarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken. In diesen Fällen wird der Kunde mind. 2 Wochen vor der Sonderveranstaltung durch einen Aushang in der allrounder winter world informiert. Für Schäden und Unfälle jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf 250.000,- € bei Sachschäden beschränkt. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuss.
II. Zutritt zur Skihalle und Nutzung der Liftanlagen Der Zutritt zur beschneiten Fläche ist nur mit Skiern, Snowboards oder ähnlichen Gleitgeräten (keine Schlitten) gestattet. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß den ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Technik- und besucherbedingte Wartezeiten außerhalb der Skipiste sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder Forderung einer Erstattung, da die gebuchte Leistung nachgeholt werden kann. Die allrounder>card ist nicht übertragbar. Sie verbleibt als wiederverwendbarer Datenträger im Eigentum von allrounder winter world gmbh & co. kg. Bei Missbrauch hat allrounder winter world gmbh & co. kg das Recht, die Eintrittskarte entschädigungslos einzuziehen.
III. Schneesportschule, Kletterschule Der Kunde hat das Recht, bis 1 Tag vor Kursbeginn kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen oder bis eine Woche vor Kursbeginn kostenfrei zurückzutreten. Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr in Höhe von 60 % der Kursgebühr erhoben. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Bei wetterbedingtem Abbruch eines Kletterkurses wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende geführt. a) allrounder winter world gmbh & co. kg kann vom Vertrag zurücktreten und den Kurs absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen bei Gruppenkursen nicht erreicht wird. b) allrounder winter world gmbh & co. kg behält sich ebenfalls ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung eines Kurses aus Gründen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen (z. B. technischer Defekt, Erkrankung des Lehrers) nicht möglich ist. c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und die Kursgebühr unverzüglich erstattet.
IV. Leihmaterial Das Leihmaterial ist nach Verlassen der Piste und der Kletterwand unverzüglich zurückzugeben. Bei einem Versuch, Leihmaterial aus dem Gebäude zu entwenden, wird – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige erstattet. Bei Beschädigungen ist allrounder winter world gmbh & co. kg berechtigt, als pauschale Entschädigung 50 % des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen, allrounder winter world gmbh & co. kg behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
V. Kletterwand Es gelten die Kletter- und Nutzungsregeln. Bei wetterbedingtem Schließen der Kletterwand erhält der Kunde die Möglichkeit, den nicht genutzten Anteil des Tickets nachzuholen. Für Anfänger ist die Teilnahme an einem Einführungskurs verpflichtend.
VI. Klettergarten Es gelten die Nutzungshinweise, die am Eingang zum Klettergarten aushängen. Es darf nur die von allrounder winter world gmbh & co. kg ausgegebene Leihausrüstung eingesetzt werden. Diese darf während des Aufenthaltes im Klettergarten nicht abgelegt werden. Bei wetterbedingtem Schließen des Klettergartens erhält der Kunde die Möglichkeit, den nicht genutzten Anteil des Tickets nachzuholen.
Stand: April 2009
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